Sitzung: 09.04.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/246
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A gemäß § 2 Abs. 1
BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548).
Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich
der Hildener Innenstadt zwischen Mittelstraße und der Straße „Am Kronengarten“.
Es umfasst die Flurstücke 439, 1159, 160,
161 und 535, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplans 14A
ist es insbesondere, auf dem Flurstück 439 (Mittelstraße 17) den zeitgemäßen
Neubau eines Geschäftshauses zu ermöglichen. Für die weiteren im Plangebiet
liegenden Flurstücke soll das Planungsrecht entsprechend angepasst werden.