Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548).

 

Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich der Hildener Innenstadt zwischen Mittelstraße und der Straße „Am Kronengarten“.

Es umfasst die Flurstücke 439, 1159, 160, 161 und 535, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplans 14A ist es insbesondere, auf dem Flurstück 439 (Mittelstraße 17) den zeitgemäßen Neubau eines Geschäftshauses zu ermöglichen. Für die weiteren im Plangebiet liegenden Flurstücke soll das Planungsrecht entsprechend angepasst werden.