Sitzung: 02.04.2014 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-24 SV 14/042
I.     Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vom
07.03.2014. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zu seinem eigenen
Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft.
In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die
Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser
Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen
und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in
Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hilden, den 07. März 2014
Rechnungsprüfung
gez.                                                                      gez.
Michael Witek                                                      Torsten
Schlüter
Leiter des Rechnungs-                                        Rechnungsprüfer
prüfungsamtes                                                     der
Stadt Hilden“
der Stadt Hilden
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.
Hilden, den 2. April 2014
Rechnungsprüfungsausschuss
Hartmut Toska
Vorsitzender
(Der
Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden
zu unterzeichnen.)
II.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1.   Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss
nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 11.10.2013 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis
ist im Prüfungsbericht vom 02.04.2014 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen
Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2012 vom 11.
Oktober 2013 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2.    Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresüberschuss in Höhe von 6.802.154,54 Euro der
AusgleichsÂrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.“
III.   Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den
Bürgermeister:
„1.   Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2012 entlastet.
2.    Der Bürgermeister wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den JahÂresabschluss 2012 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden JahresabÂschlusÂses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.“