Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 in der zur Zeit gültigen Fassung die Wiederwahl von

 

Herrn Ltd. Vermessungsdirektor Rudolf Kaiser

 

zum stellvertretenden Bewertungssachverständigen des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.

 

Die Amtsdauer der Sachverständigenmitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung weitere 5 Jahre.