Sitzung: 29.06.2005 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/059
Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 in der zur Zeit gültigen Fassung die Wiederwahl von
Herrn Ltd. Vermessungsdirektor Rudolf Kaiser
zum stellvertretenden Bewertungssachverständigen des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.
Die Amtsdauer der Sachverständigenmitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung weitere 5 Jahre.