Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 4

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zurzeit gültigen Fassung

                                                        Herrn Klaus Meisloch

zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.

 

2.       Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zurzeit gültigen Fassung

Herrn Stephan Klein

 

zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.