Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Thema "Wahrnehmung Kom- munaler Aufgaben in anderen Organisations- und Rechtsformen " zur Kenntnis und beschließt:

 

1.    Der Rat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die Wahrnehmung Kommunaler Aufgaben neuen Organisations- bzw. Rechtsform zu übertragen, wenn damit entweder Haushaltsverbesserungen erzielt, oder aber bei gleichem oder niedrigerem finanziellem Aufwand wie bisher bessere Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden können.

       Eine Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden beauftragt den Bürgermeister, die Umwandlung des Zentralen Bauhofes Hilden mit den Bereichen Müllabfuhr, Straßenreinigung, Straßenunterhaltung und Verkehrssicherung, Kanalunterhaltung, Grünflächenpflege und Friedhofsverwaltung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts vorzubereiten.

 

3.    In einem ebenfalls vorzubereitenden Personalüberleitungsvertrag ist festzulegen, dass die übernommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten, die sie bei der Stadt Hilden besitzen, in die Anstalt überführt werden. Darüber hinaus soll für die überführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich auf freie Stellen bei der Stadtverwaltung zu bewerben.  Entsprechendes gilt auch bei freien Stellen bei der AöR für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Entsprechende Dienstzeiten sind beidseitig anzurechnen.

 

Die Personal- und Sachkosten sind im bisherigen Umfang auf die Anstalt zu übertragen. Die betroffenen Planstellen werden aus dem Stellenplan der Stadt Hilden in einen neu aufzustellenden Stellenplan der AöR überführt.

 

4.   Die Umwandlung wird fachlich durch die "KPMG" begleitet. Der hierfür erforderliche Betrag von 36.000,00 € wird bei Haushaltsstelle 7710.6550 - Externe Begleitung- im Haushalt 2005 bereitgestellt. Deckung: Haushaltsstelle „Entnahme Allgemeine Rücklage“.

 

5.    Verwaltungsintern wird die Umstellung durch das RPA begleitet.

 

6.    Die Verwaltung wird weiterhin den Rat der Stadt Hilden davon unterrichten, wenn sich negative Veränderungen insbesondere im Bereich des Steuerrechtes ergeben, um rechtzeitig gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können.

 

7.    Basierend auf den Angeboten der Firmen KPMG/Beiten Burkhardt wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Machbarkeitsstudien für den Bereich Abwasserbeseitigung in Auftrag zu geben. Die hierfür bereitzustellenden Mittel in Höhe von 30.000,- Euro werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt ebenfalls aus der Haushaltsstelle: „Entnahme Allgemeine Rücklage“.