Sitzung: 29.06.2005 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: WP 04-09 SV 20/024
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Thema "Wahrnehmung
Kom- munaler Aufgaben in anderen Organisations- und Rechtsformen " zur
Kenntnis und beschließt:
1.   Der Rat erklärt seine grundsätzliche
Bereitschaft, die Wahrnehmung Kommunaler Aufgaben neuen Organisations- bzw.
Rechtsform zu übertragen, wenn damit entweder Haushaltsverbesserungen erzielt,
oder aber bei gleichem oder niedrigerem finanziellem Aufwand wie bisher bessere
Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden können.
      Eine Entscheidung erfolgt jeweils im
Einzelfall.
2.   Der Rat der Stadt Hilden beauftragt den Bürgermeister,
die Umwandlung des Zentralen Bauhofes Hilden mit den Bereichen Müllabfuhr,
Straßenreinigung, Straßenunterhaltung und Verkehrssicherung, Kanalunterhaltung,
Grünflächenpflege und Friedhofsverwaltung in eine Anstalt des öffentlichen
Rechts vorzubereiten.
3.   In einem ebenfalls vorzubereitenden
Personalüberleitungsvertrag ist festzulegen, dass die übernommenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten, die sie bei
der Stadt Hilden besitzen, in die Anstalt überführt werden. Darüber hinaus soll
für die überführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit
bestehen, sich auf freie Stellen bei der Stadtverwaltung zu bewerben. Entsprechendes gilt auch bei freien Stellen
bei der AöR für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
Entsprechende Dienstzeiten sind beidseitig anzurechnen.
Die Personal- und
Sachkosten sind im bisherigen Umfang auf die Anstalt zu übertragen. Die
betroffenen Planstellen werden aus dem Stellenplan der Stadt Hilden in einen neu
aufzustellenden Stellenplan der AöR überführt.
4.  Die Umwandlung wird fachlich durch die
"KPMG" begleitet. Der hierfür erforderliche Betrag von 36.000,00 €
wird bei Haushaltsstelle 7710.6550 - Externe Begleitung- im Haushalt 2005 bereitgestellt.
Deckung: Haushaltsstelle „Entnahme Allgemeine Rücklage“.
5.   Verwaltungsintern wird die Umstellung durch
das RPA begleitet.
6.   Die Verwaltung wird weiterhin den Rat der
Stadt Hilden davon unterrichten, wenn sich negative Veränderungen insbesondere
im Bereich des Steuerrechtes ergeben, um rechtzeitig gegensteuernde Maßnahmen
einleiten zu können.
7.   Basierend auf den Angeboten der Firmen
KPMG/Beiten Burkhardt wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende
Machbarkeitsstudien für den Bereich Abwasserbeseitigung in Auftrag zu geben.
Die hierfür bereitzustellenden Mittel in Höhe von 30.000,- Euro werden
überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt ebenfalls aus der
Haushaltsstelle: „Entnahme Allgemeine Rücklage“.