Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss der Planung der Verwaltung zur Beleuchtung der Straßen, Wege und Plätze sowie der Fußgängerzone zu und beschließt:

 

  1. Der europaweit auszuschreibende Straßenbeleuchtungsvertrag soll aus wirtschaftlichen Gründen eine Laufzeit von 10-20 Jahren haben. Die genaue Laufzeitfestlegung innerhalb dieses Rahmens erfolgt durch die Verwaltung im Vergabeverfahren.

 

  1. Um die Funktionsfähigkeit und ein ausgewogenes Alter der Beleuchtungsanlagen langfristig sicherzustellen, wird das jährliche Budget ab 2015 auf 900.000€ für die Vertragslaufzeit des neuen Straßenbeleuchtungsvertrags erhöht. Hinzu kommt ggfls. aus dem Vergabeverfahren eine Preisindizierung.

 

  1. Der noch vorhandene Bestand von rd. 1000 Quecksilberdampfleuchten soll möglichst schnell ausgetauscht werden, da es hierzu in Kürze keine Ersatzleuchtmittel mehr gibt. Dabei sollen im Regelfall, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, energiesparende LED-Leuchten zum Einsatz kommen. Die entstehenden Kosten sind, mit Ausnahme des nachfolgend genannten Bereichs der Fußgängerzone, in dem o.a. Budget enthalten.

 

  1. Auch die Quecksilberdampfleuchten der Fußgängerzone (einschließlich Schwanenstr., Eisengasse, Marktstr., Nove-Mesto-Platz und Kurt-Kappel Str.) sollen in 2016 auf LED-Leuchten umgerüstet werden. Dabei sollen dekorative Leuchten vom Typ

 

X         Calla, Fa. Schreder

oder

□         Campone, Fa. Hess

oder

□         Emporium, Fa. Trilux

 

□         Auf dem „Alten Markt“ soll eine historisierende Leuchte Typ Hilden der Fa. Trapp zum Einsatz kommen.

 

  1. Die Finanzmittel für die unter Punkt 5 benannte Umrüstung werden separat im Haushalt  2016 im Produkt 120101 –Verkehrsflächen und Brücken- bereitgestellt. Sie betragen

 

X         beim Typ Calla                      533.000€

oder

□         beim Typ Campone               616.000€

oder

□       beim Typ Emporium              661.000€