Beschluss: s. Niederschrift

geänderter Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.    Die Sperrung der Weststraße zum nächstmöglichen Termin aufzuheben.

2.    Für die neu freigegebene Fahrtrichtung eine Zufahrtsbegrenzung auf 7.5 Tonnen einzurichten.

3.    Den Status der Weststraße als Spielstraße auf das Vorliegen der Voraussetzungen bzw. der Notwendigkeit des Fortbestands als Spielstraße zu überprüfen und ggf. aufzuheben. Alternativ: Die Geschwindigkeit auf 30 km begrenzen.

 

mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden einen „Runden Tisch“ zu bilden, damit ein für alle Beteiligten akzeptabler Kompromiss erarbeitet wird.