Sitzung: 12.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5
Vorlage: WP 09-14 SV 61/236
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67,
7.Änderung gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
Das Plangebiet
liegt am westlichen Rand der Hildener Innenstadt zwischen Fußgängerzone und
Stadtpark. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1039 und 1249, beide in Flur
58 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der
Bauleitplanung ist es, neben den bereits nicht mehr zulässigen
„Rotlicht-Nutzungen“ und Spielhallen Wettbüros auszuschließen und sonstige
Vergnügungsstätten nur noch ausnahmsweise zulässig zu machen.“