Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10D

gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).

 

Das Plangebiet liegt im Bereich der „Nördlichen Unterstadt“, nordwestlich der Hildener Innenstadt. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Feldstraße im Norden, durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 167, 168, 169, 385, 172, 173, 174, 298 und 296 im Süden, durch die östliche Grenze des Flurstückes 167 im Osten und durch die westliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 296 im Westen (alle Flurstücke in Flur 51  der Gemarkung Hilden).

 

Das Ziel der Bauleitplanung ist es, das Planungsrecht an das moderne Städtebaurecht anzupassen, das Nachverdichtungspotenzial zu definieren sowie gleichzeitig mögliche städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern.