Sitzung: 12.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/232
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
10D
gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB (Baugesetzbuch) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
Das Plangebiet
liegt im Bereich der „Nördlichen Unterstadt“, nordwestlich der Hildener
Innenstadt. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Feldstraße im Norden, durch
die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 167, 168, 169, 385, 172, 173,
174, 298 und 296 im Süden, durch die östliche Grenze des Flurstückes 167 im
Osten und durch die westliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 296 im Westen
(alle Flurstücke in Flur 51 der
Gemarkung Hilden).
Das Ziel der
Bauleitplanung ist es, das Planungsrecht an das moderne Städtebaurecht anzupassen,
das Nachverdichtungspotenzial zu definieren sowie gleichzeitig mögliche
städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern.