Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 25

Beschlussvorschlag (Antrag Bündnis90/Die Grünen):

 

Der Rat der Stadt fasst  folgende Resolution:

Der Rat der Stadt Hilden fordert die Landesregierung und die Mitglieder des Landtages NRW auf, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.09.09 zusammenzulegen.

Nach dem das Landesverfassungsgericht die Zusammenlegung der Europawahl mit der Kommu­nalwahl für verfassungswidrig erklärt hat, sprechen folgende Gründe für die Durchführung der Kommunalwahl mit der Bundestageswahl an einem Termin:

 

-           Es werden erhebliche Steuergelder gespart. Eine getrennte Wahl verursacht Mehrkosten bei den Kommunen von rund 42 Millionen Euro. Die zusätzlichen Kosten würden für die Stadt Hilden nahezu 20.000 € betragen. Dies ist gerade in Zeiten leerer öffentlicher Kas­sen keineswegs zu verantworten.

-           Die gemeinsame Bundestags- und Kommunalwahl 1994 hat deutlich gezeigt, dass die Wahlbeteiligung höher ist, als bei getrennten Wahlterminen. Eine Wahl am 30. August, die nur aus wahltaktischen Gründen an diesem Tag stattfinden soll, ginge somit auch zu Las­ten demokratischer Grundsätze.

-           Die Vorbereitung und Durchführung von zwei getrennten Wahlen innerhalb von vier Wochen führen zu einem erheblichen Arbeitsmehraufwand bei den städtischen Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern.