Sitzung: 01.04.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 25
Vorlage: WP 04-09 SV 01/140
Beschlussvorschlag (Antrag Bündnis90/Die Grünen):
Der Rat der Stadt
fasst folgende Resolution:
Der Rat der Stadt Hilden fordert die
Landesregierung und die Mitglieder des Landtages NRW auf, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.09.09
zusammenzulegen.
Nach dem das Landesverfassungsgericht die
Zusammenlegung der Europawahl mit der KommuÂnalwahl für verfassungswidrig
erklärt hat, sprechen folgende Gründe für die Durchführung der Kommunalwahl mit
der Bundestageswahl an einem Termin:
-
Es werden erhebliche
Steuergelder gespart. Eine getrennte Wahl verursacht Mehrkosten bei den
Kommunen von rund 42 Millionen Euro. Die zusätzlichen Kosten würden für die
Stadt Hilden nahezu 20.000 € betragen. Dies ist gerade in Zeiten leerer
öffentlicher KasÂsen keineswegs zu verantworten.
-
Die gemeinsame Bundestags- und
Kommunalwahl 1994 hat deutlich gezeigt, dass die Wahlbeteiligung höher ist, als
bei getrennten Wahlterminen. Eine Wahl am 30. August, die nur aus
wahltaktischen Gründen an diesem Tag stattfinden soll, ginge somit auch zu LasÂten
demokratischer Grundsätze.
-
Die Vorbereitung und
Durchführung von zwei getrennten Wahlen innerhalb von vier Wochen führen zu
einem erheblichen Arbeitsmehraufwand bei den städtischen MitarbeiteÂrinnen und
Mitarbeitern.