Sitzung: 22.01.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/180
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14B gemäß § 2 Abs.
1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548).
Das Plangebiet
liegt im unmittelbaren Bereich der Hildener Innenstadt südlich der Straße Am Kronengarten
und wird im Westen durch die Heiligenstraße begrenzt. Das Plangebiet umfasst
einen kleinen Teil der Straße Am Kronengarten (Flurstück 1174) sowie die
Flurstücke 1187, 1188, 1989 und 1194, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
Ziel der zweiten Änderung des Bebauungsplans
14B ist es, den Bau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes zu ermöglichen und zudem
die stadtverträgliche Nutzung im Plangebiet zu sichern, indem Vergnügungsstätten
inklusive Spielhallen und sog. „Rotlicht-Nutzungen“ im Bebauungsplan
ausgeschlossen werden.