Sitzung: 04.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 68/053
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die
Friedhöfe für das Jahr 2014 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 21.
Nachtrags-satzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.