Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2014 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2014 ab 01.01.2014 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

1.    Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2013

Gebühr 2014

0

Fußgängerzonen

1,34 Euro

1,36 Euro

1

Anliegerstraßen

1,79 Euro

1,82 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,61 Euro

1,64 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,43 Euro

1,46 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,25 Euro

1,27 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

2.a Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2013

Gebühr 2014

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

2,51 Euro

2,90 Euro

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,88 Euro

2,17 Euro

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

1,26 Euro

1,45 Euro

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,63 Euro

0,72 Euro

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro

 

2.b Alternativ

Vorschlag zu den Winterdienstgebühren (sofern das Ergebnis 2010 nicht berücksichtigt wird):

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2013

Gebühr 2014

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

2,51 Euro

2,51 Euro

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,88 Euro

1,88 Euro

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

1,26 Euro

1,26 Euro

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,63 Euro

0,63 Euro

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro