Sitzung: 01.04.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4
Vorlage: WP 04-09 SV 61/268
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1.    Die Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung wie folgt abzuhandeln:
1.1 In sämtlichen zur frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangene Schreiben werden
keine Bedenken oder Anregung zum Aufhebungsverfahren geäußert.
       Deshalb
lassen sich ihnen keine Anhaltspunkte entnehmen, welche gegen eine Aufhebung
sprechen.
1.2 Â Das
Protokoll zur Bürgeranhörung vom 18.12.2008 wird zur Kenntnis genommen und in
die Abwägung einbezogen. Da keine
Bedenken oder Anregungen zum Aufhebungsverfahren geäußert wurden, lassen sich
aus der Bürgerversammlung ebenfalls keine Anhaltspunkte entnehmen, welche gegen
eine Aufhebung sprechen.
2.    Die öffentliche Auslegung im vereinfachten
Aufhebungsverfahren für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73A gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember
2008 (BGBl. I S. 3018).
      Â
       Das Plangebiet der 3. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 73A liegt in unmittelbarer Nähe der Innenstadt und wird
begrenzt im Norden durch den Fahrbahnrand der Berliner Straße, im Westen durch
den Fahrbahnrand der Straße Am Rathaus sowie im Südosten durch die Itter. Davon
betroffen sind die Flurstücke 1720, 1786 sowie teilweise Flurstücke 1721 und
1847 der Flur 48 der Gemarkung Hilden und teilweise die Flurstücke 801 und 805
der Flur 50 der Gemarkung Hilden.
    Â
      Dem Offenlagebeschluss liegt die
Entwurfsbegründung mit Stand vom 13.02.2009 zugrunde.