Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

1.     Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wie folgt abzuhandeln:

 

1.1  In sämtlichen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangene Schreiben werden keine Bedenken oder Anregung zum Aufhebungsverfahren geäußert.

        Deshalb lassen sich ihnen keine Anhaltspunkte entnehmen, welche gegen eine Aufhebung sprechen.

 

1.2   Das Protokoll zur Bürgeranhörung vom 18.12.2008 wird zur Kenntnis genommen und in die Abwägung einbezogen. Da keine Bedenken oder Anregungen zum Aufhebungsverfahren geäußert wurden, lassen sich aus der Bürgerversammlung ebenfalls keine Anhaltspunkte entnehmen, welche gegen eine Aufhebung sprechen.

 

 

2.     Die öffentliche Auslegung im vereinfachten Aufhebungsverfahren für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73A gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018).

       

        Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73A liegt in unmittelbarer Nähe der Innenstadt und wird begrenzt im Norden durch den Fahrbahnrand der Berliner Straße, im Westen durch den Fahrbahnrand der Straße Am Rathaus sowie im Südosten durch die Itter. Davon betroffen sind die Flurstücke 1720, 1786 sowie teilweise Flurstücke 1721 und 1847 der Flur 48 der Gemarkung Hilden und teilweise die Flurstücke 801 und 805 der Flur 50 der Gemarkung Hilden.

     

        Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung mit Stand vom 13.02.2009 zugrunde.