Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

„Alle von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der z.Zt. geltenden Fassung das Abrechnungsgebiet (Anlage)

Nach § 132 Baugesetzbuch regeln die Gemeinden durch Satzung die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage.

Die vorbezeichnete Erschließungsanlage entspricht den Merkmalen, die in § 8 Abs. 1 und 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden festgelegt sind (Fahrbahn mit Abgrenzung der beidseitigen Gehwege).

Sie ist endgültig hergestellt.

 

Vorstehender Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“