Der Rat der Stadt  nahm nach Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2008 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1 der SV ) und investiven Auszahlungen (siehe Anlage 2 der SV).