Sitzung: 01.04.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 20/163
Beschlussvorschlag:
1.       Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung
durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von dem als Anlage beigefügten
Beteiligungsbericht. Der Rat beschließt über den Bericht als Anlage zum
Haushaltsplan 2009, im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 1 Abs.
2 GemHVO.
2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Bekanntgabe des Beteiligungsberichtes zu veranlassen (s. § 117 Abs.
2 GONW). Die Aufsichtsbehörde ist vorab hierüber in Kenntnis zu setzen im Sinne
von § 80 Abs. 5 GO NW. Als Anlage zur Haushaltssatzung ist der Beteiligungsbericht
nach § 80 Abs. 6 GO NW bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2008
zur Einsichtnahme bereit zu halten.