Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt folgendes.

 

Die Beleuchtung der Erschließungsanlage „Am Kronengarten“ wurde dem Bauprogramm entsprechend fertiggestellt.

 

Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung der Beleuchtung ermittelt und abgerechnet.

 

Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.

 

Die nachmalige Herstellung der Beleuchtung wurde im Dezember 2011 abgeschlossen.

 

Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.“