Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nahm Kenntnis von der Aufstellung der gemäß den  §§ 69 und 71 Landesbeamtengesetz der Anzeigepflicht unterliegenden Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Jahr 2007  sowie darüber hinausgehend von der Aufstellung der Nebentätigkeiten, die nicht der Anzeigepflicht unterliegen.