Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 4

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.        Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis vom Sachstand zum Thema Solidaritätsumlage und beauftragt die Verwaltung, alle rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen und gegebenenfalls auf gerichtlichem Wege geltend zu machen, um gegen das Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes und somit gegen die von der Stadt Hilden zu erbringende Solidaritätsumlage vorzugehen.

 

2.         Die Aufwendungen zur Überprüfung der rechtlichen Mittel und gegebenenfalls für die Kosten der Einlegung von Rechtsmitteln werden im Haushaltsjahr 2013 überplanmäßig im Produkt 011101 „Rechts- und Versicherungsangelegenheiten“ in Höhe von 10.000,- Euro bei Sachkonto 542910 „Prozess-/Rechtsbeistandskosten“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im Produkt 160101 „Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft“ bei Sachkonto 418100 „Allgemeine Umlagen vom Land“.“