Sitzung: 16.10.2013 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 20/110
Beschlussvorschlag:
1.
Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das
Haushaltsjahr 2012 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
2.
Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Ãœbertragung
eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.775.715,40 Euro
(davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3
GemHVO i. H. v. 320.181,35 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für
Investitionen i. H. v. 3.607.108,22 Euro zur Kenntnis.
3.
Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass
die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2012 nicht erforderlich gewesen ist.
4.
Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses
durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss i. H. v. 6.802.154,54
Euro der Ausgleichsrücklage zugeführt.