Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 34

Antragstext:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss möge der Rat beschließen:

„Nach dem Rücktritt des Käufers und der dadurch entstandenen neuen Situation, die nunmehr generell eine arrondierte Bebauung ermöglicht, wird der Bürgermeister gebeten zu prüfen, ob und wie das Gelände des ehemaligen „Jueck" und vormaligen Sozialamts von städtischen Tochtergesellschaften im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen, aber auch sozialverträglichen Entwicklung genutzt werden kann.
Dazu sollen insbesondere Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH, der Gemeinnützige Seniorendienste „Stadt Hilden" GmbH und gegebenenfalls auch mit der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden GmbH geführt werden. Hierbei ist gezielt zu prüfen, ob die Stadt als Alleingesellschafterin z. B. der WGH das im städtischen Eigentum befindliche Grundstück in Erbpacht oder kostenneutral (z. B. als Stammkapitalerhöhung) zur Verfügung stellen könnte, um darauf öffentlich geförderten Wohnraum, senioren- und behindertengerechte Wohnungen oder ein Mehrgenerationen-Wohnhaus zu errichten."