Sitzung: 16.10.2013 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 34
Vorlage: WP 09-14 SV 61/210
Nach Vorberatung im
Haupt- und Finanzausschuss möge der Rat beschließen:
„Nach dem Rücktritt des Käufers und der dadurch entstandenen neuen Situation,
die nunmehr generell eine arrondierte Bebauung ermöglicht, wird der
Bürgermeister gebeten zu prüfen, ob und wie das Gelände des ehemaligen
„Jueck" und vormaligen Sozialamts von städtischen Tochtergesellschaften im
Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen, aber auch sozialverträglichen Entwicklung
genutzt werden kann.
Dazu sollen insbesondere Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH,
der Gemeinnützige Seniorendienste „Stadt Hilden" GmbH und gegebenenfalls
auch mit der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden GmbH geführt werden.
Hierbei ist gezielt zu prüfen, ob die Stadt als Alleingesellschafterin z. B.
der WGH das im städtischen Eigentum befindliche Grundstück in Erbpacht oder
kostenneutral (z. B. als Stammkapitalerhöhung) zur Verfügung stellen könnte, um
darauf öffentlich geförderten Wohnraum, senioren- und behindertengerechte
Wohnungen oder ein Mehrgenerationen-Wohnhaus zu errichten."