Sitzung: 16.10.2013 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 7, Befangen: 1
Vorlage: WP 09-14 SV 60/067
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß
§ 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung der
„Hoffeldstraße Anlage 2 von Augustastraße bis Hochdahler Straße“ ermittelt und
abgerechnet.
Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung haben sich im Rahmen der
Durchführung der Baumaßnahme gegenüber den Unterlagen gemäß §14 GemHVO für Anlage 2 folgende Änderungen
ergeben:
- Vor Haus Nr. 70 wurde auf Wunsch des
Eigentümers die geplante Baumscheibe bei Station 0+26 auf Station 0+37
verschoben.
- Die Zufahrt für das Grundstück 1079
wurde auf Wunsch des Eigentümers verlegt. Ursprünglich war die Zufahrt bei
Station 0+33 bis 0+37 vorgesehen. Gebaut wurde die Zufahrt bei Station
0+50 bis 0+55.
- Auf der dreieckigen Grünfläche vor Haus
Nr. 68 sind in den §14-Unterlagen drei Senkrechtparker dargestellt. In der
weiteren Planung musste der Radweg breiter angelegt werden, so dass ein
Senkrechtparker verdrängt wurde. In die andere Richtung konnte wegen des
Baumes nicht ausgewichen werden.
Neben diesen Parkplätzen wurde ein zusätzlicher
Baum als Ersatz für den im Gehweg vor Haus Nr. 68 entfernten Baum gepflanzt.
- Zusätzlich sollten 5 Baumscheiben in
Abschnitt 2 hergestellt werden. Anstatt der Baumscheibe hinter der
Einfahrt in die Bogenstraße konnte aus Platzgründen kein Baum gepflanzt
werden. Daher wurde hier ein Beet angelegt.
Die vorgenannten Änderungen werden hiermit nachträglich genehmigt.
Alle
von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.
Beitragspflichtige
Grundstücke der nachmaligen Herstellung der Anlage 2 von Augustastraße bis Hochdahler Straße:
Flur
50:
Flurstücke:
243,
242, 634, 633, 240, 238, 239, 235, 639, 234, 640, 638, 637, 1108, 229, 1107,
776,
778, 780, 877, 792, 793, 925, 189, 188, 481, 482, 1124, 1125, 182, 183, 181,
180, 179, 178, 1079, 644, 650, 564
Flur
48:
Flurstücke:
2000,
2080, 2081, 39, 41, 43, 857, 582, 137, 184, 183, 186, 185, 187, 188, 189, 190,
191, 192, 193, 966, 181, 180, 179, 178, 177, 176, 991, 1838, 1840, 1843, 171,
929, 1839, 1841, 1842, 1355, 854, 852, 855, 851, 856, 850, 36, 600
Der
Abrechnungsplan ist als Anlage beigefügt.
Die nachmalige Herstellung der Anlage wurde im April 2012 abgeschlossen.
Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden
Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“