Beschlussvorschlag (Anträge
SPD und BA):
„Die
Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Veräußerung städtischer Grundstücke
(Verkauf oder Erbpacht) vertraglich zu vereinbaren, dass im Falle einer
Bebauung der Neubau in Passivbauweise entsteht. Sollte dieses aus baulichen
oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, sollte das zu errichtende Gebäude
eine um 30 % bessere Energieeffizienz aufweisen, als dieses in der Verordnung
über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
(EnEV) vorgegeben ist, d.h., es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30 %
erreicht werden.“