Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt nahm nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 01.01.2013 bis 15.09.2013 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1 der SV) und investiven Auszahlungen (siehe Anlage 2 der SV).