Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

„a)       Die im vollen Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Kilvertzheide“ (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.

 

b)         Alle von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet (Anlage 2).

Die vor bezeichnete Erschließungsanlage ist endgültig hergestellt.

Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der zuvor unter a) benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Kilvertzheide“.

 

Vorstehender Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“