Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung der „Hoffeldstraße Anlage 2 von Augustastraße bis Hochdahler Straße“ ermittelt und abgerechnet.

 

Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung haben sich im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme gegenüber den Unterlagen gemäß §14 GemHVO für Anlage 2 folgende Änderungen ergeben:

 

  • Vor Haus Nr. 70 wurde auf Wunsch des Eigentümers die geplante Baumscheibe bei Station 0+26 auf Station 0+37 verschoben.

 

  • Die Zufahrt für das Grundstück 1079 wurde auf Wunsch des Eigentümers verlegt. Ursprünglich war die Zufahrt bei Station 0+33 bis 0+37 vorgesehen. Gebaut wurde die Zufahrt bei Station 0+50 bis 0+55.

 

  • Auf der dreieckigen Grünfläche vor Haus Nr. 68 sind in den §14-Unterlagen drei Senkrechtparker dargestellt. In der weiteren Planung musste der Radweg breiter angelegt werden, so dass ein Senkrechtparker verdrängt wurde. In die andere Richtung konnte wegen des Baumes nicht ausgewichen werden.

Neben diesen Parkplätzen wurde ein zusätzlicher Baum als Ersatz für den im Gehweg vor Haus Nr. 68 entfernten Baum gepflanzt.

 

  • Zusätzlich sollten 5 Baumscheiben in Abschnitt 2 hergestellt werden. Anstatt der Baumscheibe hinter der Einfahrt in die Bogenstraße konnte aus Platzgründen kein Baum gepflanzt werden. Daher wurde hier ein Beet angelegt.

 

Die vorgenannten Änderungen werden hiermit nachträglich genehmigt.

 

Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.

 

Beitragspflichtige Grundstücke der nachmaligen Herstellung der Anlage 2 von Augustastraße bis Hochdahler Straße:

 

Flur 50:

Flurstücke:

243, 242, 634, 633, 240, 238, 239, 235, 639, 234, 640, 638, 637, 1108, 229, 1107,

776, 778, 780, 877, 792, 793, 925, 189, 188, 481, 482, 1124, 1125, 182, 183, 181, 180, 179, 178, 1079, 644, 650, 564

 

Flur 48:

Flurstücke:

2000, 2080, 2081, 39, 41, 43, 857, 582, 137, 184, 183, 186, 185, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 966, 181, 180, 179, 178, 177, 176, 991, 1838, 1840, 1843, 171, 929, 1839, 1841, 1842, 1355, 854, 852, 855, 851, 856, 850, 36, 600

 

 

Der Abrechnungsplan ist als Anlage beigefügt.

 

Die nachmalige Herstellung der Anlage wurde im April 2012 abgeschlossen.

 

Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“