Sitzung: 18.09.2013 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: WP 09-14 SV 60/067
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige
Herstellung der „Hoffeldstraße Anlage 2 von Augustastraße bis Hochdahler
Straße“ ermittelt und abgerechnet.
Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung haben sich im Rahmen der
Durchführung der Baumaßnahme gegenüber den Unterlagen gemäß §14 GemHVO für Anlage 2 folgende Änderungen
ergeben:
- Vor Haus Nr. 70 wurde auf Wunsch des
Eigentümers die geplante Baumscheibe bei Station 0+26 auf Station 0+37
verschoben.
- Die Zufahrt für das Grundstück 1079
wurde auf Wunsch des Eigentümers verlegt. Ursprünglich war die Zufahrt bei
Station 0+33 bis 0+37 vorgesehen. Gebaut wurde die Zufahrt bei Station
0+50 bis 0+55.
- Auf der dreieckigen Grünfläche vor Haus
Nr. 68 sind in den §14-Unterlagen drei Senkrechtparker dargestellt. In der
weiteren Planung musste der Radweg breiter angelegt werden, so dass ein
Senkrechtparker verdrängt wurde. In die andere Richtung konnte wegen des
Baumes nicht ausgewichen werden.
Neben diesen Parkplätzen wurde ein
zusätzlicher Baum als Ersatz für den im Gehweg vor Haus Nr. 68 entfernten Baum
gepflanzt.
- Zusätzlich sollten 5 Baumscheiben in
Abschnitt 2 hergestellt werden. Anstatt der Baumscheibe hinter der
Einfahrt in die Bogenstraße konnte aus Platzgründen kein Baum gepflanzt
werden. Daher wurde hier ein Beet angelegt.
Die vorgenannten Änderungen werden hiermit nachträglich genehmigt.
Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit
gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.
Beitragspflichtige Grundstücke der nachmaligen Herstellung der Anlage 2 von Augustastraße bis
Hochdahler Straße:
Flur 50:
Flurstücke:
243, 242, 634, 633, 240, 238, 239, 235, 639, 234, 640, 638, 637, 1108,
229, 1107,
776, 778, 780, 877, 792, 793, 925, 189, 188, 481, 482, 1124, 1125, 182,
183, 181, 180, 179, 178, 1079, 644, 650, 564
Flur 48:
Flurstücke:
2000, 2080, 2081, 39, 41, 43, 857, 582, 137, 184, 183, 186, 185, 187,
188, 189, 190, 191, 192, 193, 966, 181, 180, 179, 178, 177, 176, 991, 1838,
1840, 1843, 171, 929, 1839, 1841, 1842, 1355, 854, 852, 855, 851, 856, 850, 36,
600
Der Abrechnungsplan ist als Anlage beigefügt.
Die nachmalige Herstellung der Anlage wurde im April 2012 abgeschlossen.
Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden
Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“