Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung der „Hoffeldstraße Anlage 1 von Wendeschleife bis Augustastraße“ ermittelt und abgerechnet.

 

Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung haben sich im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme gegenüber den Unterlagen gemäß §14 GemHVO für Anlage 1 folgende Änderungen ergeben:

 

  • Vor Haus Nr. 24 mussten aufgrund der Forderungen der Feuerwehr vom 28.02.2011 die ursprünglich vorgesehenen 4 Schrägparkplätze in 2 Längsstellplätze abgeändert werden.

 

  • Vor Haus Nr 46 und 45 waren zunächst 3 Senkrechtparker vorgesehen. Nach Prüfung der geometrischen Anforderungen konnte stattdessen nur ein Längsparkplatz eingerichtet werden.

 

Die vorgenannten Änderungen werden hiermit nachträglich genehmigt.

 

Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.

 

Beitragspflichtige Grundstücke der nachmaligen Herstellung der Anlage 1 der Hoffeldstraße von Wendeschleife bis zur Augustastraße:

 

Flur: 50

Flurstücke:

913, 311, 1006, 316, 504, 506, 539, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 451, 696, 697, 693, 372, 245, 246, 247, 295, 294, 293, 292, 291, 290, 289, 288, 287, 286, 285, 536, 533, 532, 931, 546, 534, 1117, 1120, 267, 930, 874, 873, 678, 273, 548.

 

Der Abrechnungsplan ist als Anlage beigefügt.

 

Die nachmalige Herstellung der Anlage wurde im April 2012 abgeschlossen.

 

Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“