Sitzung: 18.09.2013 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: WP 09-14 SV 60/066
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß
§ 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung der
„Hoffeldstraße Anlage 1 von
Wendeschleife bis Augustastraße“ ermittelt und abgerechnet.
Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung haben sich im Rahmen der
Durchführung der Baumaßnahme gegenüber den Unterlagen gemäß §14 GemHVO für Anlage 1 folgende Änderungen
ergeben:
- Vor Haus Nr. 24 mussten aufgrund der
Forderungen der Feuerwehr vom 28.02.2011 die ursprünglich vorgesehenen 4
Schrägparkplätze in 2 Längsstellplätze abgeändert werden.
- Vor Haus Nr 46 und 45 waren zunächst 3
Senkrechtparker vorgesehen. Nach Prüfung der geometrischen Anforderungen
konnte stattdessen nur ein Längsparkplatz eingerichtet werden.
Die vorgenannten Änderungen werden hiermit nachträglich genehmigt.
Alle
von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.
Beitragspflichtige
Grundstücke der nachmaligen Herstellung der Anlage 1 der Hoffeldstraße von
Wendeschleife bis zur Augustastraße:
Flur:
50
Flurstücke:
913,
311, 1006, 316, 504, 506, 539, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 451, 696,
697, 693, 372, 245, 246, 247, 295, 294, 293, 292, 291, 290, 289, 288, 287, 286,
285, 536, 533, 532, 931, 546, 534, 1117, 1120, 267, 930, 874, 873, 678, 273,
548.
Der
Abrechnungsplan ist als Anlage beigefügt.
Die nachmalige Herstellung der Anlage wurde im April 2012 abgeschlossen.
Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden
Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“