Nachtrag: 11.03.2009 Nummer 1
Sitzung: 18.03.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/280
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39E gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in
der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Verkehrsfläche des
Warrington-Platzes, im Osten von der Heiligenstraße, im Süden von der Südgrenze
des Flurstückes 670 und den Nord- und Ostgrenzen des Flurstückes 671und der
Nordgrenze des Flurstückes 1002 sowie im Westen von den Westgrenzen der
Flurstücke 1007 und teilweise 1058 (alle Flurstücke in Flur 49 der Gemarkung
Hilden).
Die vereinfachte Änderung soll die im
Kerngebiet nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Vergnügungsstätten
(z.B. Spielhallen, Sex-Kinos, Peep-Shows, Striptease-Shows, Eros-Center,
Dirnenunterkünfte) durch entsprechende textliche Festsetzung ausschließen, um
damit den erwünschten innenstädtischen Nutzungen (z.B. Einzelhandel und
sonstiges Wohnen) den notwendigen Spielraum zu verschaffen.