Nachtrag: 11.03.2009 Nummer 1

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39E gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Verkehrsfläche des Warrington-Platzes, im Osten von der Heiligenstraße, im Süden von der Südgrenze des Flurstückes 670 und den Nord- und Ostgrenzen des Flurstückes 671und der Nordgrenze des Flurstückes 1002 sowie im Westen von den Westgrenzen der Flurstücke 1007 und teilweise 1058 (alle Flurstücke in Flur 49 der Gemarkung Hilden).

 

Die vereinfachte Änderung soll die im Kerngebiet nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen, Sex-Kinos, Peep-Shows, Striptease-Shows, Eros-Center, Dirnenunterkünfte) durch entsprechende textliche Festsetzung ausschließen, um damit den erwünschten innenstädtischen Nutzungen (z.B. Einzelhandel und sonstiges Wohnen) den notwendigen Spielraum zu verschaffen.