Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat wählt im Sinne des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhalbe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer Vorschriften ein beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss und ggfs. ein stellvertretendes beratendes Mitglied.