Sitzung: 18.09.2013 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: WP 09-14 SV 61/207
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1.
die Anregungen der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wie folgt
abzuhandeln:
1.1
Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22
Gefahrenabwehr, Hafensicherheit, Kampfmittelbeseitigung vom 09.04.2013
Bezirksregierung
Abteilung 22 (Kampfmittelbeseitigungsdienst):
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und
andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von
Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann
gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die
Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine
Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine
Sicherheitsdetektion empfohlen. In diesem Fall soll das „Merkblatt für
Baugrundeingriffe“ auf der Internetseite des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
(KBD) beachtet werden.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Die Anregungen des KBD werden in
den textlichen Hinweisen des Bebauungsplanes aufgenommen und entsprechend auch
im Umweltbericht unter Kapitel 5.1 abgehandelt.
1.2
Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann vom 25.04.2013
Untere Wasserbehörde:
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
gegen die geplante semizentrale Versickerung keine Bedenken.
Untere Immissionsschutzbehörde:
Gegen das Bauleitplanverfahren bestehen aus
der Sicht des anlagenbezogenen Immissionsschutzes keine Bedenken.
Untere Bodenschutzbehörde:
Aus Sicht des
allgemeinen Bodenschutzes werden keine Anregungen vorgebracht.
Für das Plangebiet liegen keine
Erkenntnisse, Hinweise oder Verdachtsmomente zu Altlasten, schädlichen
Bodenveränderungen sowie dadurch bedingte Beeinträchtigungen vor, so dass
diesbezüglich keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht werden.
Kreisgesundheitsamt:
Es werden keine Bedenken oder Anregungen
vorgebracht.
Untere Landschaftsbehörde:
Bedenken oder Anregungen werden nicht
vorgebracht. Es werden die nachfolgend näher dargestellten Hinweise zur Planung
gemacht:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Landschaftsplan:
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Natur-
oder Landschaftsschutzgebiete werden auch nicht berührt. Eine Beteiligung von
Beirat, ULAN- Fachausschuss sowie Kreisausschuss ist daher nicht erforderlich.
-          Umweltprüfung/Eingriffsregelung:
Der Begründung des Bebauungsplanes ist ein Umweltbericht mit durchgeführter
Umweltprüfung (UP) beigefügt worden, in dem die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet werden. Die Planung bedingt Eingriffe
in Natur und Landschaft. Zur Abarbeitung des entstehenden Ausgleichsbedarfs
wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Der darin
vorgesehenen Begleichung des verbleibenden Defizits wird zugestimmt.
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Artenschutz:
Nach hiesiger Einschätzung werden lokale Populationen streng geschützter Arten
durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die durchgeführte artenschutzrechtliche
Prüfung (ASP) bestätigt dies.
Planung:
Es werden keine Bedenken oder Anregungen
vorgebracht.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Die Aussagen und Hinweise der
Kreisverwaltung Mettmann werden zur Kenntnis genommen.
1.3
Schreiben des BUND Ortsgruppe Hilden vom 17.10.2011
Die Planung wird insgesamt als nicht
ausgewogen abgelehnt. Der BUND sieht in der vorgelegten Planung keinen
zielführenden Ansatz, die Stellplatznot an der Köbener Straße sinnvoll zu
beseitigen. Stattdessen würde in die Qualität des Wohnumfelds nachhaltig
eingegriffen und die Wohnsituation der Anwohner verschlechtert.
Der BUND empfiehlt der Wohnbau-Gesellschaft
Derr, nach einer alternativen Lösung zu suchen. Diese könnte zum Beispiel in
einer Kapazitätserweiterung durch Aufstockung oder Umbau der vorhandenen
Garagenhöfe und Stellflächen liegen.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Das Ziel der Planung ist es, dem stark
gestiegenen privaten Stellplatzbedarf entgegen zu kommen und Parkmöglichkeiten
auf privatem Grund zu schaffen und somit den Parkdruck auf der Köbener Str. zu
verringern. Diese Verringerung wird durch die Erweiterung des bestehenden
Garagenhofes um weitere 25 Garagen erreicht. Eine Aufstockung, bzw. ein Umbau
der bereits vorhandenen Garagen würde hinsichtlich der entstehenden Kosten
(z.B. Beseitigung vorhandener Garagen und Ersatz durch Doppelstockgaragen) und
hinsichtlich des hohen Wartungsaufwands (insbesondere bei Doppelstockgaragen)
in keiner Relation zum Nutzen stehen. Um die zusätzlichen Kosten auffangen zu
können müssten die Mieten für die Garagen deutlich erhöht werden. Der
Empfehlung wird daher nicht gefolgt.
Eine andere Möglichkeit sei die gezielte
Förderung von Carsharing-Projekten, die die Anwohner zur Abschaffung wenig benötigter
PKW bewegen könnten.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Derzeit existiert in Hilden kein
Carsharing-Angebot. Bereits 2008 und 2004 war das Geschäftsmodell in Hilden
gescheitert. Ein Anbieter zog sich bereits in der Vergangenheit aus Hilden zurück,
weil sich zu wenig Bürger für das Angebot interessierten. Zuletzt scheiterte
auch das Interesse eines Anbieters aus Düsseldorf. Derzeit wird seitens der
Stadtverwaltung ein Angebot einer Carsharing-Firma geprüft.
Zu einer möglichen Unterstützung seitens
Wohnbau-Gesellschaft H. Derr mbH & Co.KG von Carsharing-Projekten müssten
zunächst konkret derartige Angebote in Hilden geschaffen werden. Der Empfehlung
wird daher nicht gefolgt.
Der BUND führt in der Begründung seiner
Stellungnahme des Weiteren aus, dass, gemäß einer älteren Erhebung, ein
Stellplatzfehlbedarf von insgesamt 170 ermittelt wurde. Davon seien auf dem bestehenden
Garagenhof 54 Plätze realisiert worden. Auch mit weiteren 25 Garagen sei ein
Mehrbedarf von 90 Stellplätzen nicht gedeckt.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Auch wenn durch die Realisierung von
weiteren 25 Garagen der im Jahre 2002 ermittelte Bedarf nicht gänzlich gedeckt
werden kann, trägt diese dennoch zur Entspannung der derzeitigen Situation auf
der Köbener Straße bei.
Des Weiteren würde durch die Wahl von
Fertiggaragen eine Stellplatzform gewählt, die einen hohen Fläschenverbrauch
verursachen würde. Entgegen § 1a (2) BauGB würde demnach mit Grund und Boden
nicht sparsam und schonend umgegangen.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Die Maße für die geplanten Fertiggaragen
liegen bei aufgerundet 2,90m Breite und 5,50m Länge pro Einzelgarage. Auch für
die Anlage von offenen, ebenerdigen Stellplätzen liegt der Flächenverbrauch nur
geringfügig darunter (2,85m Breite und 5,00m Länge wenn ein komfortables Ein-
und Aussteigen nicht nur bei Kleinwagen und für mobilitätseingeschränkte
Personen möglich sein soll). Die benötigten Flächen für die Aus- und Zufahrt
der Stellplatzanlage bleiben ebenfalls gleich. Zudem ergab die frühzeitige
Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 14.02.2013, dass die
Realisierung von offenen Stellplätzen ausdrücklich nicht gewünscht wird. Der
Anregung eine andere Stellplatzform zu wählen wird, auch im Hinblick auf die
Ergebnisse aus der Bürgeranhörung sowie unter Hinweis auf einen ähnlich hohen
Flächenverbrauch, nicht gefolgt.
Des Weiteren gibt der BUND OG Hilden an,
dass Garagen häufig auch anderweitig, als zum Parken genutzt würden, sodass
sich allein durch den Bau von Garagen die Stellplatzsituation nicht auf Dauer
verbessern würde.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Eine Zweckentfremdung der Garagen kann nicht
ausgeschlossen werden, wird jedoch bereits auch jetzt schon seitens
Wohnbau-Gesellschaft H. Derr mbH & Co.KG überprüft und nach Möglichkeit
unterbunden. Der Hinweis des BUND OG Hilden wird daher zur Kenntnis genommen
und auf die derzeitige Praxis zur Überprüfung der Nutzung verwiesen.
Des Weiteren geht der BUND OG Hilden auf die
Bedeutung der vorhandenen Grünbereiche im Zusammenhang mit der vorhandenen
baulichen Dichte im Plangebiet und dessen Umgebung ein. Die konsequente
Durchgrünung der Wohnanlage, mit Büschen und Bäumen, die die Höhe der Fassaden
kaschieren und die Nähe zur Nachbarbebauung verbergen, würde den Wohnwert
erheblich steigern. Die Eigentümerin würde zudem anhand von entsprechenden
Bildern, auf denen die Grünstrukturen zu sehen sind, für ihre Liegenschaften
werben.
Der Bau des Garagenhofs hätte – entgegen den
Erwartungen der Planer – erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
insbesondere für die Anwohner.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Gemäß des im Rahmen des Bauleitplanverfahren
erarbeiteten landschaftspflegerischen Fachbeitrags ist derzeit ein
Landschaftsbild im engeren Sinne nicht ausgebildet, sondern es ist ein durch
Hochhäuser und die dazwischen angeordneten Abstandsgrünflächen sowie durch mehr
oder weniger stark befahrene Verkehrsstraßen bestimmtes Ortsbild ausgebildet,
das keine besonderen, unbedingt zu erhaltenden, Merkmale aufweist. Die
bestehende Garagenanlage sowie die Wohngebäude, und teilweise auch die
vorhandenen Gehölzbestände lassen Blickbeziehungen nur auf kurze Distanz zu.
Die Vorhabenflächen im engeren Sinne sind auch nicht für die Erholung, von z.
B. Anwohnern, ausgebaut oder gar genutzt, sondern stellen sich lediglich als
Teil zusammenhängender Abstandsgrünflächen im Umfeld der Wohnbebauung dar. Eine
maßgebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder der Anwohner
hinsichtlich der Möglichkeit sich zu erholen ist nach Einschätzung der Gutachter
und Planer daher nicht gegeben. Die Ansicht des BUND OG Hilden wird daher nicht
geteilt.
Der BUND OG Hilden führt weiter aus, dass
der bestehende Garagenhof – abgesehen von der nicht wahrnehmbaren Dachbegrünung
– ökologisch tot sei. Dieser Anblick bliebe den Anwohnern der Häuser durch den
Gehölzstreifen derzeit erspart. Bei einer Erweiterung des Garagenhofs würden
große Teile des Gehölzstreifens entfernt. Dort, wo heute noch eine
verschwenkte, gehölzbestandene Zufahrt von ca. 5 m Breite zum Garagenhof führt,
würde später eine rund 20 m breite Schneise aus Zufahrt und Fertiggaragen den
Blick in den Garagenhof freigeben. Dach- und Fassadenbegrünung allein würden
den trostlosen Anblick nicht wirkungsvoll verbessern.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Zur gestalterischen Einbindung der neuen
Garagenanlage in die Freiflächen im Umfeld der Gebäude wird der Teil des
vorhandenen Gehölzstreifens, der nicht für die Garagen in Anspruch genommen
wird, erhalten und im Bedarfsfall mit Laubgehölzen nachbepflanzt. Die über den
Gehölzstreifen hinausreichenden Garagen werden durch eine Fassadenbegründung
und einen vorgelagerten Pflanzstreifen für Sträucher (mindestens 2 m breit)
gestaltet werden. Eine freie Sicht, sowohl auf die neuen als auch auf die alten
Garagen, wird durch die Nachpflanzungen und Fassadenbegrünungen gemäß den
Angaben des Bebauungsplanes verhindert. Auch entsteht mit Nichten eine rund 20m
breite Schneise, die den Blick in den Garagenhof freigeben würde. So hat der
zukünftige Zufahrtsweg im Bereich der neuen Garagen lediglich eine Breite von
7,50. Die überwiegenden Bereiche des alten und neuen Garagenhofes sind somit
nicht einsehbar. Die Ansicht des BUND OG Hilden wird daher nicht geteilt.
Der BUND führt des Weiteren aus, dass auch
aus der gegenüberliegenden Perspektive sich das Landschaftsbild deutlich
verschlechtern würde. Derzeit seien die Hochhäuser der Köbener Straße vom
„grünen Ring“ aus betrachtet bis in die Höhe der vierten Etage durch Aufwuchs
begrünt, teilweise durch ganzjährig begrünte Bäume wie Fichten und Kiefern. Die
Teil-Rodung des Gehölzstreifens würde eine weithin sichtbare Verschlechterung
des Landschaftsbildes bewirken.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und
Landschaft werden Maßnahmen durchgeführt, die insbesondere der Planung „Grüner
Ring“ folgen. Längs der Straße Meide ist vorgesehen in Teilflächen eine
Baumreihe mit Bergahorn oder Spitzahorn bestehend aus sieben Bäumen zu
realisieren. Zur vollständigen Kompensation sind Anpflanzungen von acht weiteren
großkronigen Bäumen innerhalb der Eigentumsflächen des Vorhabenträgers erforderlich.
Eine Aufwertung der Freianlagen zwischen den Wohnhäusern der Wohnungsbaugesellschaft
Derr ist vor allem durch die Anpflanzung von Einzelbäumen möglich, bei denen
der offene Charakter der Flächen erhalten bleibt. Eine flächige Anpflanzung
insbesondere höherwüchsiger Gehölze (z. B. bis in Höhe der vierten Etage) würde
diesen hingegen stören. Durch die Realisierung der Kompensationsmaßnahmen
erfolgt somit mit Blick auf die Planung „Grüner Ring“ gar eine Aufwertung
gegenüber dem jetzigen Zustand. Zu etwaigen Auswirkungen auf das
Landschaftsbild wurde weiter oben bereits Stellung genommen.
Der BUND zieht abschließend das Fazit, dass
nur für wenige Anwohner eine Steigerung des Wohnwertes durch die Schaffung
zusätzlicher Stellplätze erreicht werden könne. Für weitaus mehr Anwohner würde
sich die Wohnqualität verringern durch:
- den Blick in einen leblosen Garagenhof
statt in einen lebendigen Gehölzstreifen,
- eine zusätzliche Lärmquelle unmittelbar
vor den Wohnungsfenstern,
- die Zunahme des Verkehrs zwischen den
Wohnhäusern und
- den Verlust von Grünanlagen als
Naturerlebnisflächen
in einem extrem dicht bebauten und durch
Umgebungslärm vorbelasteten Wohnumfeld.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
In der frühzeitigen Bürgeranhörung am 14.02.2013
gab die Eigentümerin an, dass Mieter explizit zusätzliche Garagenplätze
forderten und auf die Wohnbau Derr zugekommen seien. Die Warteliste sei lang
und es dauere rund 1 Jahr, bis eine Garage zur Verfügung gestellt werden könne.
Demnach besteht offensichtlich bei der Mehrzahl der Mieter, die bisher über
keinen, bzw. über eine unzureichende Anzahl an Stellplätzen verfügen, ein
Wunsch nach zusätzlichen privaten Parkmöglichkeiten. Zudem sind laut Angaben
der Eigentümerin, Wohnungen ohne dazugehörigen Stellplatz kaum noch zu
vermieten. Die Meinung des BUND OG Hilden zusätzliche Stellplätze würden nur
für wenige Anwohner eine Steigerung des Wohnwertes bedeuten, wird somit nicht
geteilt. Dies gilt nur für die Anwohner, die ohnehin bereits über ausreichende
private Stellplätze verfügen und somit bereits in den Genuss eines gesteigerten
Wohnwertes kommen, oder für jene Anwohner, die diese nicht benötigen.
Es wird der Meinung des BUND insofern
zugestimmt, als dass durch die zusätzlichen Garagen und deren Nutzung auch
zusätzlicher Lärm entstehen wird und dies auch Auswirkungen auf einige wenige
Mieter haben wird. Gemäß der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erstellten
schalltechnischen Untersuchung ergab sich, dass mit einer Schallpegelzunahme
von ca. 3 dB(A) an den ungünstigsten Fassaden zu rechnen ist. Tagsüber liegen
die Immissionswerte allesamt unter den Orientierungswerten für Reine
Wohngebiete. Nachts werden diese bereits heute überschritten. Daher wird zur
Vermeidung unnötiger Geräuschemissionen im Bebauungsplan die Verwendung von
nachweislich geräuscharmen Toren festgeschrieben. Insgesamt ist jedoch darauf
hinzuweisen, dass, wie der BUND OG Hilden es bereits ebenfalls angemerkt hat,
das Wohngebiet bereits heute von Umgebungslärm betroffen ist. Insbesondere ist
hier das Verkehrsaufkommen auf dem benachbarten Westring zu nennen, dessen
Verkehrslärmimmissionen die Gesamtsituation maßgeblich prägen. Die derzeitigen
Immissionen durch den bestehenden Garagenhof sind diesen gegenüber
untergeordnet und auch der Bau zusätzlicher Garagen wird an der Gesamtsituation
wenig ändern.
Auf die erneuten Anmerkungen des BUND
hinsichtlich des Gehölzstreifens und dem Verlust von Grünflächen wird an dieser
Stelle nicht noch einmal eingegangen. Es wird daher auf die oben gemachten
Stellungnahmen verwiesen. Die Meinung, dass sich die Wohnqualität durch die
genannten Punkte verringern würde, wird nicht geteilt.
2.        die öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 63, 3. Änderung (VEP Nr.
20), sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013
(BGBl. I S. 1548) geändert worden ist.
Das Plangebiet liegt im Hildener Norden zwischen der L282 (Westring) und
der Köbener Straße. Es wird im Norden begrenzt durch das Grundstück des
bestehenden Garagenhofes (Flurstück 550), dem Feuerwehrzufahrtsweg der
Hausnummer 8 der Köbener Str. im Osten (Flurstück 272), der Straßenfläche der
Köbener Str. im Süden
(Flurstück 423) und der Fußgängerzuwegung zur Hausnummer 10 der Köbener
Str. im Westen (Flurstück 271). Das Plangebiet selbst umfasst Teilbereiche der
Flurstücke 271 und 272 in Flur 31 der Gemarkung Hilden. Die Größe des
Plangebietes beträgt rund 0,26 ha.
Das Plangebiet befindet sich im Besitz der Wohnbau-Gesellschaft H. Derr
mbH & Co KG, welche die Planung und Umsetzung des Vorhabens in Auftrag
gegeben hat. Ziel der Planung ist es, den bereits existierenden Garagenhof auf
Flurstück 550 zu erweitern. Im Detail sollen 25 Fertiggaragen nördlich der
Wohnhäuser Köbener Str. Nr. 8 und Nr. 10 errichtet werden. Die Gestaltung der
neuen baulichen Anlagen soll sich an dem bestehenden Garagenhof orientieren (z.
B. Dachbegrünung). Die Zufahrt des bestehenden Garagenhofes wird zur
Erschließung der geplanten Garagen genutzt und geringfügig angepasst werden.
Dem
Offenlagebeschluss liegt die Begründung einschließlich Umweltbericht vom 02.07.2013
zu Grunde.