Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss:

 

1.  Das Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens 2013 wird in der als Anlage beigefügten Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

 

2.  Als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Baugesetzbuch wird der Bereich der Innenstadt Hildens festgelegt, der die Fußgängerzone einschließlich den benachbarten Straßen und Plätze sowie den Stadtpark umfasst.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden durch die Benrather Straße einschließlich der Grundstücke Poststraße 2 bis Benrather Str. 24 sowie die nördliche Seite der Berliner Straße einschließlich der Grünfläche an der Hochdahler Straße, die Hochdahler Straße querend,
im Osten durch die östliche Seite der Hochdahler Straße einschließlich der Haltestelle Gabelung sowie im weiteren Verlauf östlich der Kirchhofstraße einschließlich der Grundstücke Mittelstraße 1a, 1 und 3 sowie Kirchhofstraße 1 bis 23,
im Süden südlich der Straße Am Kronengarten, die Heiligenstraße querend, südlich des Grundstücks Heiligenstraße 30/32, südlich des Warrington-Platzes einschließlich der Grundstücke Warrington-Platz 10, 12 und 14, weiter nach Süden verspringend um das Grundstück Schulstraße 35 einzubeziehen, die Schulstraße querend, nach Norden verspringend, nördlich des Grundstücks Schulstraße 40 und Klotzstraße 41, die Klotzstraße querend, weiter entlang der südwestlichen Seite der Klotzstraße, der östlichen Seite der Hofststraße und durch die Südseite der Neustraße,
im Westen durch die westliche Seite der Itter, durch die östliche Seite der Grundstücke Benrather Str. 31/31a und hier die Benrather Straße querend.

 

3.  Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen.

 

4.  Die Finanzmittel für den notwendigen Eigenanteil sind in den Haushalt der Stadt Hilden ab dem Jahr 2014 entsprechend der Kostenübersicht einzustellen.
Die Haushaltsmittel sind unter den Vorbehalt des Haushaltsvermerks 06 („Freigabe durch den Fachausschuss“) zu stellen.