Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

„Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden:

 

1.         Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des ElektroGeräte-Gesetzes zur

            Kenntnis.

 

2.         Zur Unterbringung der Wertstoffsammlung auf dem Gelände des Bauhofes sind die genauen Kos        ten zu ermitteln.  

 

3.         Im Umfeld des Bauhofes ist entsprechend der Machbarkeitsstudie nach einem Grundstück zur Ab-            stellung der Fahrzeuge zu suchen und hierfür ebenfalls die Kosten zu ermitteln.

 

4.         Zur Prüfung der Frage, ob es zur Verlagerung der kompletten Grünunterhaltungskolonne auf dem

            Betriebsgelände Auf dem Sand bei gleichzeitiger Aufgabe der bisherigen Betriebseinrichtung

            kommen soll, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer konkrete Ver-

            handlungen aufzunehmen und den Kaufpreis zu ermitteln.

 

5.         Die Vorlage über die „ große Lösung“ soll auch die Kostenermittlung für ein Miet-Modell

            beinhalten.“ 

 

6.         Der Bürgermeister wird beauftrag,

            a)         Kosten der Wertstoffannahme durch Dritte (Fremdfirmen) zu ermitteln und alternativ

            b)         die Kosten bei Nutzung des Grundstücks unter Berücksichtigung des Abrisses des vor-

                        handenen Wohngebäudes

            zu ermitteln.