Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41B gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist.

 

Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Hilden unmittelbar südlich der Bahntrasse, zwischen dieser und den Straßen Hülsenstraße und Großhülsen in der Flur 11 der Gemarkung Hilden. Es wird im Nord-Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 1134 und 1336, die nördliche Grenze des Flurstücks 1330 und im Norden mit einer geraden Linie durch das Flurstück1699 bis zu den Bahnschienen begrenzt. Die Bahntrasse bildet die nördliche und nordöstliche Grenze des

Geltungsbereiches bis zur Hülsenstraße, welche dann die südliche Grenze bildet. Süd-westlich führt die Grenzlinie geringfügig durch die Flurstücke 1344 sowie 1342 und dann westlich entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 1343.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist zum einen der Erhalt des Gebietes als Standort für produzierendes Gewerbe, zum anderen die Schaffung von städtebaulichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für diese Stadteingangssituation.