Sitzung: 12.06.2013 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/198
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 41B gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist.
Das Plangebiet
liegt im Westen der Stadt Hilden unmittelbar südlich der Bahntrasse, zwischen
dieser und den Straßen Hülsenstraße und Großhülsen in der Flur 11 der Gemarkung
Hilden. Es wird im Nord-Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 1134
und 1336, die nördliche Grenze des Flurstücks 1330 und im Norden mit einer
geraden Linie durch das Flurstück1699 bis zu den Bahnschienen begrenzt. Die
Bahntrasse bildet die nördliche und nordöstliche Grenze des
Geltungsbereiches
bis zur Hülsenstraße, welche dann die südliche Grenze bildet. Süd-westlich
führt die Grenzlinie geringfügig durch die Flurstücke 1344 sowie 1342 und dann
westlich entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 1343.
Ziel des Bebauungsplanes ist zum einen der Erhalt des Gebietes
als Standort für produzierendes Gewerbe, zum anderen die Schaffung von
städtebaulichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für diese
Stadteingangssituation.