Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 4

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß den §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zurzeit gültigen Fassung die Wiederwahl von

 

Herrn Ltd. Kreisvermessungsdirektor Wolfgang Schwandke

 

zum Sachverständigen für das Vermessungs- und Liegenschaftswesen des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.

 

Die Amtsdauer der sachverständigen Mitglieder beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung fünf Jahre.