Sitzung: 22.05.2013 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 14/036
I.     Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1.   Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss
nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 8.09.2012 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis
ist im Prüfungsbericht vom 28.02.2013 und im eingeschränkten Bestätigungsvermerk
vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2011 vom 18.
September 2012 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2.    Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.611.854,78 Euro
durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“
II.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:
„1.   Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2011 entlastet.
2.    Der Bürgermeister wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den JahÂresabschluss 2011 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden JahresabÂschlusÂses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.“