Sitzung: 17.04.2013 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 14/036
I.     Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011
vom 28.02.2013. Er macht sich den PrüÂfungsÂbeÂricht zu eigen und erklärt den eingeschränkten
Bestätigungsvermerk des RechÂnungsÂprüÂfungsÂamÂtes zu seinem eigenen eingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk
der Rechnungsprüfung:
Die
örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss der Stadt - bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht
- für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. In die Prüfung
wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die
Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in
der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der
Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die
Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW unter Berücksichtigung
der Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) und in Anlehnung
an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Die örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass
die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die
Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen
geführt: Der wesentliche Bereich der Personalabrechnung mit seinem Volumen von
ca. 36,7 Mio. € entzog sich für das Jahr 2011 völlig der Prüfung. Eine
Risikoabschätzung dieses Bereichs war nicht möglich.
Nach
der Beurteilung der örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt.
Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hilden,
den 28. Februar 2013
Rechnungsprüfung
gez.                                                                      gez.
Michael Witek                                                      Torsten
Schlüter
Leiter des Rechnungs-                                        Rechnungsprüfer
prüfungsamtes                                                     der
Stadt Hilden“
der Stadt Hilden
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.
Hilden, den 17. April 2013
Rechnungsprüfungsausschuss
Hartmut Toska
Vorsitzender
II.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1.   Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss
nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 18.09.2012 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis
ist im Prüfungsbericht vom 28.02.2013 und im eingeschränkten Bestätigungsvermerk
vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2011 vom 18.
September 2012 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2.    Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.611.854,78 Euro
durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“
III.   Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:
„1.   Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2011 entlastet.
2.    Der Bürgermeister wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den JahÂresabschluss 2011 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden JahresabÂschlusÂses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.“