Sitzung: 18.03.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/278
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 50.
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl.
I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet
liegt im Hildener Norden und wird begrenzt im Norden durch die rückwärtigen
Grundstücke der Wohnbebauung an der Händelstraße, im Westen durch den Molzhausweg,
im Süden durch die Schumannstraße sowie im Osten durch die Werner-Egk-Straße.
Davon betroffen ist das Flurstück 1578 der Flur 8 der Gemarkung Hilden.
Mit der Planänderung soll zum einen eine Fläche für den Gemeinbedarf in
eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, zum anderen die Zweckbestimmung einer
Fläche für den Gemeinbedarf ergänzt werden.
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