Der Rat der Stadt nahm nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 01.11.2012 bis 31.12.2012
erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1 der SV) und investiven Auszahlungen
(siehe Anlage 2 der SV).