Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

Zur Sicherung der Planung wird die Veränderungssperre Nr. 49
um ein Jahr verlängert.
Deshalb wird die vorgelegte Satzung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl. 2011 I S. 1509) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666), zuletzt geändert am 24. Mai 2011, über die Verlängerung der Veränderungssperre für folgenden Bereich beschlossen:

 

Das Plangebiet liegt im Gewerbegebiet Hilden-Nordwest und wird begrenzt durch die:

 

-       Nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Auf dem Sand, Verbindungslinie zur nordöstlichen Ecke des Flurstücks Nr. 534 aus Flur 10,

-       in Flur 10: Ostgrenze des Flurstücks Nr. 534, verlängert über die Lessingstraße hinweg, südliche Begrenzungslinie der Lessingstraße (Richtung Osten), östliche Grenze des Flurstücks 224,

-       in Flur 50: Ostgrenze des Flurstücks 1080, östliche und südliche Grenze des Flurstücks 625, südliche Grenze von Flurstück 624, verlängert über die Herderstraße hinweg,

-       in Flur 11: westliche Grenze der Herderstraße, südliche Grenze des Flurstücks 1501, 1500, 1616, 1615, östliche Grenze der Flurstücke 1233, 1180, 1181, Nordgrenze der Flurstücke 1181, 1182, 1234, 1183, Verbindung zur südöstlichen Ecke des Flurstücks Nr. 951, Südgrenze der Flurstücke 951, 952, 953, Westgrenze der Flurstücke 953, 1042, 947, 948 und 949 und Verbindungslinie über die Straße Auf dem Sand.