Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236A gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und beinhaltet die Fläche des Weiterbildungszentrums (Gerresheimer Str. 20, 20a und 20b) sowie die Flurstücke 1121, 1117 und 1142 alle in Flur 50 der Gemarkung Hilden.

 

Planungsziel ist es, neben der planungsrechtlichen Festschreibung des Weiterbildungszentrums das rückwärtige städtische Grundstück als begehbare Grünfläche inkl. weiterer Stellplätze zur Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage zu nutzen. Außerdem sollen die vorhandenen Bäume dauerhaft zum Erhalt festgeschrieben werden.