Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß den §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zur Zeit gültigen Fassung

                                                       Herrn Klaus Meisloch

zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.

 

2.       Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß den §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zur Zeit gültigen Fassung

                                                        Herrn Stephan Klein

zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.