Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die
Friedhöfe für das Jahr 2013 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 20.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.