Der Rat der Stadt nahm nach Vorberatung im
Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 01.08.2012 bis
31.10.2012 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1 der SV) und investiven Auszahlungen
(siehe Anlage 2 der SV).