Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2013 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.