Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2013 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2013 ab 01.01.2013 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2012

Gebühr 2013

0

Fußgängerzonen

1,33 Euro

1,34 Euro

1

Anliegerstraßen

1,77 Euro

1,79 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,59 Euro

1,61 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,42 Euro

1,43 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,24 Euro

1,25 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

 

Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2012

Gebühr 2013

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

2,18 Euro

2,51 Euro

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,64 Euro

1,88 Euro

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

1,09 Euro

1,26 Euro

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,55 Euro

0,63 Euro

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro