Sitzung: 21.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 68/043
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2013 und beschließt die
Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2013 ab 01.01.2013 sowie die
in vollem Wortlaut vorliegende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass
in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten
Gebührensätze zu übernehmen sind:
Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2012 |
Gebühr
2013 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,33 Euro |
1,34 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,77 Euro |
1,79 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,59 Euro |
1,61 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,42 Euro |
1,43 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,24 Euro |
1,25 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2012 |
Gebühr
2013 |
|
0 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 0 |
2,18 Euro |
2,51 Euro |
1 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 1 |
1,64 Euro |
1,88 Euro |
2 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 2 |
1,09 Euro |
1,26 Euro |
3 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 3 |
0,55 Euro |
0,63 Euro |
4 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |