Sitzung: 11.03.2009 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 20/163
Beschlussvorschlag:
„1. Der
Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis
von dem der SV als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht. Der Rat beschließt
über den Bericht als Anlage zum Haushaltsplan 2009, im Sinne von § 108 Abs. 2
GO NW in Verbindung mit § 1 Abs. 2 GemHVO.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntgabe des
Beteiligungsberichtes zu veranlassen (s. § 117 Abs. 2 GONW). Die
Aufsichtsbehörde ist vorab hierüber in Kenntnis zu setzen im Sinne von § 80
Abs. 5 GO NW. Als Anlage zur Haushaltssatzung ist der Beteiligungsbericht nach
§ 80 Abs. 6 GO NW bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2008 zur
Einsichtnahme bereit zu halten.“