Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63, 3. Änderung mit Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 20 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und § 12 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist.

 

Das rund 0,26 ha umfassende Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Nord, südlich der L282 (Westring) im Bereich der Flur 31. Es wird begrenzt durch bereits existierende Garagen-Anlagen im Norden (Flurstück 550), den Feuerwehrzufahrtsweg der Hausnummer 8 der Köbener Str. im Osten (Flurstück 272), die Straßenfläche der Köbener Str. im Süden (Flurstück 423) und die Fußgängerzuwegung zur Hausnummer 10 der Köbener Str. im Westen (Flurstück 271). Das Plangebiet selbst umfasst Teilbereiche der Flurstücke 271 und 272. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind der Planzeichnung zu entnehmen.

 

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 mit VEP Nr. 20 soll planungsrechtlich die Erweiterung der bereits nördlich vorhandenen Garagenanlage ermöglicht werden. Des Weiteren ist die Einrichtung von weiteren Stellplätzen im südlichen Plangebiet vorgesehen. Die errichteten Garagen und Stellplätze sollen ausschließlich durch die Anwohner genutzt werden. Ziel der Planung ist es, dem stark gestiegenen privaten Stellplatzbedarf entgegen zu kommen und Parkmöglichkeiten auf privatem Grund zu schaffen und somit den Parkdruck auf der Köbener Str. zu verringern.