Sitzung: 14.11.2012 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/172
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 63, 3. Änderung mit Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 20
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und §
12 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
geändert worden ist.
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Das rund 0,26 ha
umfassende Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Nord, südlich der L282 (Westring)
im Bereich der Flur 31. Es wird begrenzt durch bereits existierende Garagen-Anlagen
im Norden (Flurstück 550), den Feuerwehrzufahrtsweg der Hausnummer 8 der
Köbener Str. im Osten (Flurstück 272), die Straßenfläche der Köbener Str. im
Süden (Flurstück 423) und die Fußgängerzuwegung zur Hausnummer 10 der Köbener
Str. im Westen (Flurstück 271). Das Plangebiet selbst umfasst Teilbereiche der
Flurstücke 271 und 272. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind der
Planzeichnung zu entnehmen.
Durch die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 mit VEP Nr. 20 soll planungsrechtlich die Erweiterung
der bereits nördlich vorhandenen Garagenanlage ermöglicht werden. Des Weiteren
ist die Einrichtung von weiteren Stellplätzen im südlichen Plangebiet
vorgesehen. Die errichteten Garagen und Stellplätze sollen ausschließlich durch
die Anwohner genutzt werden. Ziel der Planung ist es, dem stark gestiegenen
privaten Stellplatzbedarf entgegen zu kommen und Parkmöglichkeiten auf privatem
Grund zu schaffen und somit den Parkdruck auf der Köbener Str. zu verringern.