Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 167 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).

 

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des unmittelbaren Hildener Stadtzentrums.

Es wird begrenzt durch die Mittelstraße im Norden, die Schulstraße im Osten und die Klotzstraße im Westen.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die stadtverträgliche Nutzung dieses Kerngebietes gesichert werden, indem Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros sowie sog. „Rotlicht-Nutzungen“ im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.