Sitzung: 14.11.2012 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/171
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 167 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Das Plangebiet
liegt am südwestlichen Rand des unmittelbaren Hildener Stadtzentrums.
Es wird begrenzt
durch die Mittelstraße im Norden, die Schulstraße im Osten und die Klotzstraße
im Westen.
Mit der Änderung
des Bebauungsplanes soll die stadtverträgliche Nutzung dieses Kerngebietes gesichert
werden, indem Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros sowie sog.
„Rotlicht-Nutzungen“ im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.