Sitzung: 19.09.2012 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 20/084
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2011 wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
2.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen
i. H. v. 1.504.868,41 Euro (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene
Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 305.053,03 Euro) und an
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 6.655.094,75 Euro zur Kenntnis.
3.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr
2011 nicht erforderlich gewesen ist.
4.
Nach
der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 1.611.854,78 Euro durch
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.