Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2011 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

2.      Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Ãœbertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.504.868,41 Euro (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 305.053,03 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 6.655.094,75 Euro zur Kenntnis.

 

3.      Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2011 nicht erforderlich gewesen ist.

 

4.      Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 1.611.854,78 Euro durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.